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Angebote

Allgemeine Informationen

In einem Erstgespräch wird gemeinsam geklärt, welche psychologische Hilfestellung (Beratung, klinisch-psychologische Behandlung, gesundheitspsychologische Beratung, Vermittlung in psychiatrische Behandlung) für Ihre derzeitige Lebenssituation am geeignetsten ist.

Dabei wird bei einem gegenseitigen Kennenlernen die Ausgangslage für ein gemeinsames Arbeitsbündnis geschaffen. Ziele, Kosten sowie Dauer der Behandlung werden besprochen.

Klinisch-psychologische Diagnostik
Bei Vorlage einer ärztlichen Zuweisung zur klinisch-psychologischen Diagnostik besteht die Möglichkeit der Refundierung durch die gesetzlichen Krankenkassen. Die erbrachte psychologische Leistung kann bei einem Wahlpsychologen/einer Wahlpsychologin nicht direkt mit der Krankenkasse abgerechnet werden. Der Wahlpsychologe /die Wahlpsychologin stellt eine Honorarnote, die vom Patienten/von der Patientin vorerst beglichen wird. Der Patient/die Patientin kann diese Honorarnote inkl. der Zahlungsbestätigung bei seiner/ihrer Krankenkasse einreichen und um Refundierung der Kosten ansuchen.? Der Patient/die Patientin erhält 80% jenes Betrages rückerstattet, den ein Kassenpsychologe nach Kassentarif für dieselbe Leistung erhalten würde. Hier ist zu beachten, dass dies nicht zwangsläufig 80% der bezahlten Honorarnote bei WahlpsychologInnen für Diagnostik ausmachen muss, da WahlpsychologInnen in der Gestaltung ihrer Honorare nicht an Kassentarife gebunden sind bzw. es sich auch um reine Privatleistungen handeln kann.

Klinisch-psychologische Behandlung
Seit 1.1.2024 besteht die Möglichkeit einer Teilrefundierung der Honorarnoten für klinisch-psychologische Behandlung durch die gesetzlichen Krankenkassen. Voraussetzung hierfür ist neben einer behandlungswürdigen psychischen Befindensstörung die Zuweisung von einer Hausärztin/einem Hausarzt zwischen dem 1. und 2. Behandlungstermin.
Zusätzlich abgeschlossene private Krankenversicherungen refundieren, wenn Diagnostik und Behandlung durch Psychologen im Behandlungskatalog aufgenommen sind, 50-80% der Kosten bis zu dem in der Versicherungspolizze angegebenen Deckelungsbetrag.

Supervision
Für Supervision gibt es keine Refundierungsmöglichkeit durch gesetzliche Krankenkassen, da es sich nicht um Krankenbehandlung handelt.