Bitte füllen Sie die Daten direkt und wahrheitsgetreu aus
Seit 01.01.2024 gibt es eine Teilrefundierung für klinisch-psychologische Behandlung durch die österreichischen Sozialversicherungen. Dafür ist eine Zuweisung aufgrund einer psychischen Befindensstörung von einer/m Hausärztin/Hausarzt zwischen dem 1. und 2. Behandlungstermin notwendig.